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   StGH Hessen, 23.06.1993 - P.St. 1155   

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https://dejure.org/1993,10077
StGH Hessen, 23.06.1993 - P.St. 1155 (https://dejure.org/1993,10077)
StGH Hessen, Entscheidung vom 23.06.1993 - P.St. 1155 (https://dejure.org/1993,10077)
StGH Hessen, Entscheidung vom 23. Juni 1993 - P.St. 1155 (https://dejure.org/1993,10077)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • StGH Hessen, 09.12.1992 - P.St. 1138

    Unzulässigkeit einer Klage auf Löschung von Daten und Herausgabe von Akten

    Auszug aus StGH Hessen, 23.06.1993 - P.St. 1155
    Er entscheidet nur in den ausdrücklich von der Hessischen Verfassung und vom Gesetz über den Staatsgerichtshof vorgesehenen Fällen (ständige Rechtsprechung, zuletzt P.St. 1138).

    Der Staatsgerichtshof entscheidet nur in den ausdrücklich von der Verfassung des Landes Hessen (kurz: Hessische Verfassung - HV -) und vom Gesetz über den Staatsgerichtshof (StGHG) vorgesehenen Fällen (vgl. StGH, Beschluß vom 09.12.1992, P.St. 1138).

    Weitere Voraussetzung ist, daß der Antragsteller eine Entscheidung des höchsten in der Sache zuständigen hessischen Gerichts herbeigeführt hat und innerhalb Monatsfrist seit Zustellung dieser Entscheidung den Staatsgerichtshof anruft (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Beschlüsse vom 12.06.1991, P.St. 1108 und 1109, StAnz. 1991, S. 2654 und 2656; Beschluß vom 09.12.1992, P.St. 1138).

  • StGH Hessen, 13.01.1993 - P.St. 1143

    Zur Substantiierung, Fristgemäßheit und zum zulässigen Inhalt einer

    Auszug aus StGH Hessen, 23.06.1993 - P.St. 1155
    3. Entscheidungen, die ausschließlich unter Anwendung von Bundesrecht ergangen sind, sind der Überprüfung durch den Staatsgerichtshof entzogen (ständige Rechtsprechung, zuletzt P.St. 1143).

    Die vom Antragsteller gerügten Entscheidungen sind einer Überprüfung durch den Staatsgerichtshof überdies auch deshalb entzogen, weil sie ausschließlich unter Anwendung von Bundesrecht (der Zivilprozeßordnung, des Bürgerlichen Gesetzbuches, der Strafprozeßordnung und des Strafgesetzbuches) ergangen sind (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. z.B. Beschluß vom 13.01.1993, P.St. 1143).

  • StGH Hessen, 12.06.1991 - P.St. 1108

    Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage mangels Rechtswegerschöpfung und

    Auszug aus StGH Hessen, 23.06.1993 - P.St. 1155
    Weitere Voraussetzung ist, daß der Antragsteller eine Entscheidung des höchsten in der Sache zuständigen hessischen Gerichts herbeigeführt hat und innerhalb Monatsfrist seit Zustellung dieser Entscheidung den Staatsgerichtshof anruft (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Beschlüsse vom 12.06.1991, P.St. 1108 und 1109, StAnz. 1991, S. 2654 und 2656; Beschluß vom 09.12.1992, P.St. 1138).
  • StGH Hessen, 22.12.1993 - P.St. 1166

    Bundesrecht; Darlegungspflicht; Substantiierung; Substantiierungsanforderungen;

    Der Staatsgerichtshof als Landesverfassungsgericht hat sich in ständiger Rechtsprechung unter Hinweis auf Art. 31 des Grundgesetzes - GG - nicht befugt gehalten, die Anwendung von Bundesrecht am Maßstab der Hessischen Verfassung zu überprüfen (vgl. zuletzt Beschluss vom 23. Juni 1993 - P.St. 1155 -, StAnz. S. 1814).
  • StGH Hessen, 30.09.1993 - P.St. 1162

    Unzuständigkeit zur Einleitung von Strafverfahren, Richteranklage und

    Darauf, daß alle die vorgenannten Entscheidungen einer Prüfung durch den Staatsgerichtshof auch deshalb entzogen sind, weil sie ausnahmslos auf bundesrechtlichen Vorschriften beruhen, deren Auslegung und Anwendung nicht am Maßstab der Landesverfassung gemessen werden kann (ständige Rechtsprechung des StGH, zuletzt in den Beschlüssen vom 23.06.1993 - P.St. 1155 und 1160 -), kommt es ebenfalls nicht mehr an.
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